Als ich zum ersten Mal den Elterngeldantrag für Baden-Württemberg gesehen habe, dachte ich mir, na bravo, was ein Aufwand! Aber, wenn man Elterngeld haben möchte muss man da eben durch. Als dann mein Sohn auf der Welt war, habe ich mich schnellstmöglich an die Bearbeitung gemacht, denn das Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend ab Beantragung ausgezahlt. Beim Ausfüllen war es dann doch weniger aufwendig als gedacht. Die nötigen Anlagen von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber, sowie die Geburtsurkunde im Original hatte ich schnell zusammen und schon ging der Antrag per Post an die zuständige Stelle. Etwa zweieinhalb Monate später bekam ich denn meinen Bescheid zugesandt. Es war etwas weniger Elterngeld als ich vermutet hatte. Die Elterngeldstelle nimmt das Bruttoeinkommen mal zwölf, zieht davon die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten ab, und kommt so auf das durchschnittliche Nettoeinkommen. Dieser Betrag entsprach nicht ganz meinem Nettoeinkommen. Davon werden dann 67 % jeden 15. des Monats überwiesen. Naja, ich bin ganz zufrieden damit, früher bekam man ja schließlich viel weniger finanzielle Unterstützung.
Ich bin allerdings der Meinung, dass etwas weniger Elterngeld auch nicht schlimm wäre und von dem Rest sollte der Staat lieber Unterbringungsmöglichkeiten für unsere kleinen schaffen, damit man zumindest wenn sie drei Jahre alt sind wieder arbeiten gehen kann und das ganze Gehalt nicht für die Tagesstätte drauf geht, wenn man überhaupt zu den glücklichen gehört, die einen Platz bekommen!
Als Hilfe habe ich einen Link eingfügt. Hier kann man Informationen rund ums Elterngeld, alle Elterngeldstellen und alle Elterngeldanträge aller Bundesländer als PDF herunterladen.
Wenn man als nichtverheiratetes Paar ein Kind bekommt und das Sorgerecht sich teilen möchte, dann kann man das schon vor der Geburt erledigen. Man benötigt dazu die Vaterschaftsanerkennung und die Personalausweise.
Man macht einen Termin beim zuständigen Jugendamt und dort kann man dann “vertraglich” festhalten, dass man das Sorgerecht teilen möchte. Beide Elternteile müssen unterschreiben. Die Abschrift nimmt man mit zur Geburt ins Krankenhaus.
Nach der Geburt muss man dann nochmal kurz beim Jugendamt bescheid geben, dass das Baby da ist.
Die Teilung des Sorgerechts erfolgt einfach per Unterschrift, will man die Teilung aber rückgängig machen, so muss man dies vor dem Familiengericht klären!
Weitere Erledigungen und Formalitäten vor und nach der Geburt:
Man kann auch schon vor der Geburt des Kindes die Vaterschaftsanerkennung auf dem zuständigen Standesamt durchführen. Dazu benötigt jedes Elternteil folgende Unterlagen:
- Personalausweis,
- eine Kopie der Abstammungsurkunde oder
- eine Kopie aus dem Familienstammbuch.
Sowohl die Mutter als auch der Vater erhalten eine Abschrift der Vaterschaftsanerkennung, die man dann zur Geburt mit ins Krankenhaus nimmt.
Für eine Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt sprechen folgende Gründe:
- Falls der Vater vor der Geburt ums Leben kommt und die Vaterschaft noch nicht anerkannt wurde, hat das Baby offiziell nie einen Vater gehabt.
- Falls die Mutter vor oder während der Geburt ums Leben kommt und die Vaterschaft wurde noch nicht anerkannt, hätte der Vater keinen Anspruch auf das Baby, sondern die Familie der Mutter.
Mit der Vaterschaftsanerkennung kann man auch schon vor der Geburt das Sorgerecht (bei nicht verheirateten Paaren) auf dem zuständigen Jugendamt regeln.
Wir waren zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht verheiratet und haben sowohl die Vaterschaftsanerkennung als auch die Teilung des Sorgerechts vor der Geburt unseres Sohnes geregelt. Es war völlig unkompliziert und außerdem mussten wir so den kleinen dann nicht überall mit hinnehmen.
Weitere Erledigungen und Formalitäten vor und nach der Geburt: