Vor der Geburt informiert man seine Krankenkasse über die Schwangerschaft. Die Krankenkasse schickt ihnen dann einen Antrag auf Mutterschaftsgeld und einen Antrag auf Familienversicherung zu.
Wenn das Baby dann auf der Welt ist, schickt man die zweckgebundene Geburtsurkunde im Original für die Krankenkasse, die man vom Geburtsstandesamt erhalten hat, und den ausgefüllten Antrag auf Familienversicherung an die Krankenkasse. Nach etwa zwei Wochen erhält man eine Krankenversicherungskarte für das Kind.
Anschließend erhält man noch eine Bescheinigung über die Zahlung des Mutterschaftsgeldes, die man dem Elterngeldantrag beilegen muss.
Das ist das Procedere bei nicht verheiratenden Paaren bzw. bei Ehepaaren, bei denen beide gesetzlich versichert sind.
Wenn ein Ehepartner privatversichert ist und die gestzliche Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, dann muss das Kind bei diesem Ehepartner versichert werden.

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