Man kann heute oft das Kind nach der Geburt im Krankenhaus anmelden. Ist das nicht möglich muss man zum Standesamt des Geburtsortes. Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach der Geburt erfolgen. Ein paar Tage später kann man die Geburtsurkunden dann im Krankenhaus oder dem Standesamt abholen.

Man erhält vier zweckgebundene Geburtsurkunden:

  1. Geburtsurkunde für das Elterngeld
  2. Geburtsurkunde für die Famlienkasse
  3. Geburtsurkunde für die Krankenkasse
  4. Geburtsurkunde für religiöse Zwecke.

Diese vier Geburtsurkunden sind kostenlos. Für jede weitere muss man sieben Euro bezahlen.

Man benötigt für die Anmeldung:

  • Personalausweise
  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • Geburtsbescheinigung der Klink

Bei nichtverheirateten Paaren:

  • Personalausweise
  • Abstammungsurkunden
  • Geburtsbescheinigung der Klinik
  • Vaterschaftsanerkennung (falls schon erfolgt).

Bei der Anmeldung des Babys erfolgt die Wahl des Namens und des Familiennnamens.

Weitere Erledigungen und Formalitäten vor und nach der Geburt:

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