Man kann auch schon vor der Geburt des Kindes die Vaterschaftsanerkennung auf dem zuständigen Standesamt durchführen. Dazu benötigt jedes Elternteil folgende Unterlagen:
- Personalausweis,
- eine Kopie der Abstammungsurkunde oder
- eine Kopie aus dem Familienstammbuch.
Sowohl die Mutter als auch der Vater erhalten eine Abschrift der Vaterschaftsanerkennung, die man dann zur Geburt mit ins Krankenhaus nimmt.
Für eine Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt sprechen folgende Gründe:
- Falls der Vater vor der Geburt ums Leben kommt und die Vaterschaft noch nicht anerkannt wurde, hat das Baby offiziell nie einen Vater gehabt.
- Falls die Mutter vor oder während der Geburt ums Leben kommt und die Vaterschaft wurde noch nicht anerkannt, hätte der Vater keinen Anspruch auf das Baby, sondern die Familie der Mutter.
Mit der Vaterschaftsanerkennung kann man auch schon vor der Geburt das Sorgerecht (bei nicht verheirateten Paaren) auf dem zuständigen Jugendamt regeln.
Wir waren zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht verheiratet und haben sowohl die Vaterschaftsanerkennung als auch die Teilung des Sorgerechts vor der Geburt unseres Sohnes geregelt. Es war völlig unkompliziert und außerdem mussten wir so den kleinen dann nicht überall mit hinnehmen.
Weitere Erledigungen und Formalitäten vor und nach der Geburt:

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